Was ist KUG und wie geht das:
Zum Lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Was Sie tun müssen:
„Anzeige über Arbeitsausfall“
Dieses Formular füllen Sie vollständig aus und senden es unterschrieben per Post, Fax oder elektronisch an die BA
Außerdem ist eine Einzelvereinbarung mit dem/den betreffenden AN abzuschließen
Bitte je eine Kopie der Anzeige über Arbeitsausfall und der Einzelvereinbarung mit den/dem AN an uns senden
Sofern Sie Post/Mail von der BA erhalten (Stammnummer KUG) bitte auch an uns senden
Das KUG ist im Rahmen der Lohnabrechnung zu berechnen. Der Arbeitgeber geht in Vorleistung und erhält das KUG nachträglich auf Antrag von der BA.
Die Berechnung und der Erstattungsantrag ergeben sich aus der Lohnabrechnung (durch uns).
Hierfür müssen Sie, bzw. brauchen wir:
Monatliche Dokumentation des Arbeitsausfalls (Aufstellung je AN über Soll-Stunden / Ist-Stunden)
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