Steuerberater Andreas Strauch
Steuerberater Andreas Strauch

Kurzarbeitergeld

Was ist KUG und wie geht das:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Was Sie tun müssen:

  • Sie müssen den drohenden Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen (dazu gibt es auf der Homepage der BA ein Formular im Downloadbereich)

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

„Anzeige über Arbeitsausfall“

Dieses Formular füllen Sie vollständig aus und senden es unterschrieben per Post, Fax oder elektronisch an die BA

  • Außerdem ist eine Einzelvereinbarung mit dem/den betreffenden AN abzuschließen

  • Bitte je eine Kopie der Anzeige über Arbeitsausfall und der Einzelvereinbarung mit den/dem AN an uns senden

  • Sofern Sie Post/Mail von der BA erhalten (Stammnummer KUG) bitte auch an uns senden

Das KUG ist im Rahmen der Lohnabrechnung zu berechnen. Der Arbeitgeber geht in Vorleistung und erhält das KUG nachträglich auf Antrag von der BA.

Die Berechnung und der Erstattungsantrag ergeben sich aus der Lohnabrechnung (durch uns).

Hierfür müssen Sie, bzw. brauchen wir:

  • Monatliche Dokumentation des Arbeitsausfalls (Aufstellung je AN über Soll-Stunden / Ist-Stunden)

Hier finden Sie uns

Steuerberater

Andreas Strauch

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Michelstr. 6

69483 Wald-Michelbach

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Rufen Sie einfach an unter

+49 6207 9497 0

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