Corona-Überbrückungshilfe III
(Jan.-Jun. 2021)
- Förderung für kleine
und mittelständige Unternehmen
- Zuschuss zu den
betrieblichen Fixkosten
- Antragsberechtigte:
- Kleine und mittlere
Unternehmen
- Soloselbständige im
Haupterwerb
- Freiberufler im
Haupterwerb
- Anspruchsvoraussetzung:
- Umsatzrückgang von
mind. 30% im Zeitraum Jan-Jun 2021 gegenüber dem Vergleichs-Zeitraum 2019
- Nicht
antragsberechtigt sind
- Unternehmen, die
sich zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden
- Unternehmen, die
nach dem 31.10.2020 gegründet wurden
- Soloselbständige im
Nebenerwerb
- Antragstellung
erfolgt ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Antragsfrist =
31.08.2021
- Frist verlängert bis
31.10.2021
- Förderquote:
Umsatzeinbruch:
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Erstattungssatz Fixkosten
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mehr als
70%
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100%
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zw. 50% und
70%
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60%
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zw. 30% und
50%
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40%
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zusätzlich Eigenkapitalzuschuss |
25%/35%/40%
zusätzlich zu Fixkosten
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- Förderfähige
Fixkosten:
- Mieten
- Zinsen
- Grundsteuer
- Pauschalierte
Personalkosten
- Nicht
förderfähig:
- Zahlungen an verbundene
Unternehmen (z.B. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung)
- Zahlungen innerhalb
eines Unternehmensverbundes (SBV bei PersG)
- Details unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html