Corona-November- und Dezemberhilfe
- Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“
unterstützt, der sogenannten November- und Dezemberhilfe.
- Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November, bzw.
Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
- Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden (Frist verlängert!)
- Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden (Frist verlängert!)
- Details unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Corona-Überbrückungshilfe II (Sept.-Dez. 2020)
Corona-Überbrückungshilfe III (Jan.-Jun. 2021)
- Förderung für kleine
und mittelständige Unternehmen
- Zuschuss zu den
betrieblichen Fixkosten
- Antragsberechtigte:
- Kleine und mittlere
Unternehmen
- Soloselbständige im
Haupterwerb
- Freiberufler im
Haupterwerb
- Anspruchsvoraussetzung:
- Umsatzrückgang von
mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April - August 2020 gegenüber den Vj.-Monaten oder
- durchschnittlicher
Umsatzrückgang von mind. 30% im Zeitraum April – August 2020 gegenüber dem Vj.-Zeitraum
- Nicht
antragsberechtigt sind
- Unternehmen, die
sich zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden
- Unternehmen, die
nach dem 31.10.2019 gegründet wurden
- Soloselbständige im
Nebenerwerb
- Antragstellung
erfolgt ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Antragsfrist =
verlängert bis 31.03.2021
- Förderzeitraum ÜH II =
September - Dezember 2020
- Förderzeitraum ÜH III =
Januar - Juni 2021
- Förderquote:
Umsatzeinbruch:
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Erstattungssatz Fixkosten
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mehr als
70%
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90%
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zw. 50% und
70%
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60%
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zw. 30% und
50%
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40%
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- Förderfähige
Fixkosten:
- Mieten
- Zinsen
- Grundsteuer
- Pauschalierte
Personalkosten
- Maximal 50
TEUR/Monat
- Nicht
förderfähig:
- Zahlungen an verbundene
Unternehmen (z.B. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung)
- Zahlungen innerhalb
eines Unternehmensverbundes (SBV bei PersG)
- Details unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html