Der Bescheid ist da, was nun?
Hier ein allgemeiner Hinweis (siehe PDF)
In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Zum 01.01.2022 sind daher sämtliche Grundstücke neu zu bewerten. Dabei werden die bisherigen Einheitswerte durch die neuen Grundsteuerwerte abgelöst.
Die Grundlagen für die neuen Grundsteuerwerte sind ab 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. (Fristverlängerung bis
31.01.2023)
Eine elektronische Übertragung können Sie entweder selbst über ELSTER online vornehmen (Link: siehe unten), oder uns als Steuerberater damit betrauen.
Link zu ELSTER online:
Links zu weiterführenden Informationen:
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