In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Zum 01.01.2022 sind daher sämtliche Grundstücke neu zu bewerten. Dabei werden die bisherigen Einheitswerte durch die neuen Grundsteuerwerte abgelöst.
Die Grundlagen für die neuen Grundsteuerwerte sind ab 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch an das Finanzamt zu übertragen.
Eine elektronische Übertragung können Sie entweder selbst über ELSTER online vornehmen, oder uns als Steuerberater damit betrauen.
Derzeit ist eine elektronische Übertragung noch nicht möglich, da die Software noch nicht fertiggestellt ist.
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