Wird es für mich ab 2025 teurer?
Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform
Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge in Verbindung mit den neuen Hebesätzen gegenüber dem alten Recht ändern. Dies ist die logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Steuermessbeträgen auf Basis der Einheitswerte.
Und was macht meine Kommune?
Was die Kommune macht, werden wir in den nächsten Monaten sehen. Im Kreis Bergstraße sind fast alle Kommunen für eine aufkommensneutrale Umsetzung gehalten, die Hebesätze zu senken. Bleiben die Hebesätze unverändert, wird es für viele teurer und das nicht zu knapp.
Links zu den hessischen Info's:
Transparenz für alle!
Alle wichtigen Informationen zu den Hebesatzempfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen
Grundsteuerreform
Karte der Hebesatzempfehlungen
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen/karte-der-hebesatzempfehlungen
Erklärfilm zu den Hebesatzempfehlungen 2025 der Hessischen Steuerverwaltung
|
|
|